![]() | 11. Dezember 2010 Adam und Eva Glaubt man der Bibel (ich nicht), wären wir alle Inzest-Produkte. Adam und Eva hatten 2 Söhne, Kain und Abel. Einer der beiden muss mit seiner Mutter weitere Kinder gezeugt haben. Generell sollte man keinen Sexuelle Beziehung mit Blutsverwandten haben. Die Frage stellt sich, wie weit Du 'Blutsverwandschaft' auslegen willst. Si sind Cousin-Cousine ja noch in einer weit entfernten Stufe blutsverwandt. |
![]() | 11. Dezember 2010 der jetzige gesetzestext : Sechster Titel: Verbrechen und Vergehen gegen die Familie Art. 2131 Inzest 1 Wer mit einem Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2 Unmündige bleiben straflos, wenn sie verführt worden sind. |
![]() | 11. Dezember 2010 Sollte dieses Gesetz abgeschafft werden, was ich nicht hoffe, so darf der Grossvater mit der Enkelin, die Tante mit dem Neffen, die Mutter mit dem Sohn etc. pp. Ein fürchterlicher Gedanke für mich - zumal es für die Missbrauchopfer somit schwieriger wird diese Uebergriffe zu beweisen, bzw. glaubhaft zu machen, dass zum Beispiel die 18 Jährige Enkelin NICHT freiwillig mit Opa ins Bett ging. Es ist erwiesen, dass Misbrauch sehr, sehr oft innerhalb der Familien stattfindet. Die Abschaffung dieses Gesetzes wäre für mich persönlich fast schon wie ein "Frei-F...-Schein" für sexuelle Uebergriffe in der Familie - auch wenn es so sicherlich nicht gemeint wurde. |
![]() | 11. Dezember 2010 fast schon wie ein "Frei-F...-Schein" für sexuelle Uebergriffe in der Familie sexuelle übergriffe in der familie sind auch ohne das inzest gesetz strafbarden jeder übrgriff resp. missbrauch dieser oder ähnlicher art ist strafbar und über andere gesetze genügend und klar definiert es gibt trotz des inzest artikels ZUVIELE missbrauchsopfer und damit übergriffe in von familienmitgliedern wenn man die gerichtsurteile von tätern ansieht, welche verurteilt wurden, findet man darin kaum je den hinweis (oder zusatz) auf inzest, sondern in der überwiegendenmehrheit wird das urteil auf missbrauch, sexuelle nötigung etc. abgestützt das wohlverstanden von tätern innerhalb der familie (ich schreib hier klar von opfern die noch nciht volljährig sind) demzufolge wird es beim wegfallen des gesetzesartikels wohl kaum mehr missbrauchsopfer geben und LEIDER wohl auch keine weniger |
![]() | 11. Dezember 2010 Missbrauch bleibt Missbrauch und Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung auch wenn der Artikel abgeschafft wird. Es gibt -soweit ich weiss- auch eine angeborene Hemmung Inzest auszuüben, wahrscheinlich erklärt sich damit auch der Ekel den man hier zwischen den Zeilen lesen kann. Insofern glaube ich das jeder von uns diese Hemmung hat und in einer gesund durchmischten Gesellschaft Inzest sehr sehr wenig vorkommt. Laut Begründung des Bundesrates findet das Gesetz gerade 3 mal pro Jahr Anwendung. Aber rein juristisch bzw. aus Sicht der Menschenrechte gesehen, verbietet der Staat Sex und Nachwuchs. Er mischt sich also in den intimsten Bereich der Menschen ein, weil die Mehrheit es Ekelhaft findet. Sollten dann nicht auch andere Dinge verboten werden, weil die Mehrheit der Gesellschaft es Ekelhaft findet? |
![]() | 11. Dezember 2010 Wenn der Vater seine Tochter sexuell missbraucht, so ist das nicht nur Missbrauch, sondern genauso auch Inzest. Deshalb meine Bedenken bei der Abschaffung des Inzest-Gesetzes. Da es manche Menschen einfach nicht kapieren, dass dies nicht nur ekelhaft ist, sondern tatsächlich bleibende Schäden an Leib und Seele verursacht, denke ich, hier MUSS der Staat einen massiven Riegel vorschieben. Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass Inzest und sexueller Missbrauch innerhalb der Familie sich oftmals vermischen, auch wenn es eigentlich klar definiert ist. Aber erklärt das mal einem geilen Bock... (sorry für meine Ausdrucksweise) Es gibt sicherlich einige andere mehr als unsinnige Gesetze, wo der Bedarf an Abschaffung dieser ist. |
![]() | 11. Dezember 2010 Bei Vater und Tochter sowie Mutter und Sohn spielt ja neben dem Inzest noch das Ausnutzen einer Abhängigkeit eine Rolle, auch diese Fehlverhalten ist gesetzlich abgedeckt. Aber wie sieht es mit Bruder und Schwester aus? In Deutschland gibt es den Fall von Geschwistern die nach der Geburt getrennt aufgewachsen sind und später ein Kind gezeugt haben. Und wie sieht es mit Prostituierten aus, die sich als Mutter und Tochter Doppelpack verkaufen? Sind hier drei Jahre Knast angebracht? Widerspricht all dies nicht dem Recht auf freie (Sexual-)Partnerwahl, immer Vorausgesetzt, dass keine anderen Gesetze verletzt werden? |
![]() | 11. Dezember 2010 Ich denke der Fall aus Deutschland ist ganz speziell. Soviel ich weiss haben die mehr als 1 Kind und jedes ist Behindert. Und was die Prostituierten angeht. Mutter-Tochter, so glaube ich wirklich nicht dass dies tatsächlich oft so ist. Ist doch eher eine älte Dirne welche sich zusammen mit einer jüngeren an die Männer verkauft, weil diese solche Phantasien haben. |
![]() | 11. Dezember 2010 Soviel ich weiss haben die mehr als 1 Kind und jedes ist Behindert. Ja, dem ist so, vor allem weil die Mutter auch behindert ist.Aber niemand würde zwei Blinden verbieten blinde Kinder zu zeugen. |
![]() | 11. Dezember 2010 Es gibt gewisse Ethik Regeln. Und zwei Blinde zb. mit Bruder und Schwester zu vergleichen ist nicht dasselbe. Und selbst bei dem Blinden Paar würde der Arzt unter umständen von einer Schwangerschaft abraten wenn es zu hohe Risken gäbe. Und das ganze Thema von wegen abschaffung kommt ja mal wieder von so einem grün, angemalten Roten der im Canabis Rausch wohl Erotische fantasien mit seiner Schwester hatte. Nein, das ganze gehört weiterhin Verboten. |
![]() | 11. Dezember 2010 ...gehen die derzeitigen Gesetze noch weiter, so ist m.W. auch Sex zwischen Cousin und Cousine verboten. Nein, das ist NICHT so! Und das WEISS ich, weil es innerhalb meiner angeheiraten Familie vorkommt (inkl. einem gemeinsamen Kind). |
![]() | 11. Dezember 2010 Ich verstehe durchaus, dass bei dem Thema Emotionen hoch kommen. Allerdings wird in einigen Beiträgen sexueller Missbrauch und Inzest ziemlich wild durcheinander gewirbelt. Es geht um den einvernehmlichen Sex zwischen Erwachsenen! Alles andere ist Missbrauch und damit strafbar, ob dies nun zwischen Verwandten stattfindet oder ausserhalb verwandtschaftlicher Banden. Wozu besteht denn bei Inzest Regelungsbedarf? Ursprünglich wurden diese Gesetze nicht in erster Linie aus moralischen Gründen geschaffen. Ziel war es, Erbkrankheiten zu verhindern. Dies steht heute kaum mehr im Vordergrund. Damit bleibt der moralische Aspekt. Man mag es nicht gutheissen, aber muss man es deshalb für Andere verbieten? Entsteht denn ein Schaden? Durch den Entfall der Strafbarkeit wird niemand gezwungen, mit Verwandten Sex zu haben. Weshalb die ganze Aufregung? Als liberaler Geist bin ich gegen alle Gesetzesnormen, welche nicht wirklich notwendig sind. samen (m) |
![]() | 11. Dezember 2010 Ursprünglich wurden diese Gesetze nicht in erster Linie aus moralischen Gründen geschaffen. Ziel war es, Erbkrankheiten zu verhindern. Dies steht heute kaum mehr im Vordergrund. Wenn zwei leibliche Geschwister zusammen ein Kind zeugen, besteht m.W. eine gewisse Gefahr von Anormalitäten beim Kind. Die moderne Medizin bietet heutzutage Methoden, um dieses Risiko vorher abzuschätzen (Gen-Tests), jedoch kostet dies einiges. Trotzdem finde ich das irgendwie ein No Go. Ob ein Gesetz dies überhaupt zu verhindern vermag, ist eine andere Frage. Wenn zwei Geschwister sich verlieben, ziehen sie wahrscheinlich in ein anderes Land, wo dies toleriert wird. Bei Cousin und Cousine ist dieses Risiko nach meinen Infos nahe null und wird auch bei dem derzeitigen Inzucht-Gesetz nicht geahndet. Fraglich bleibt für mich, wieso der Bundesrat genau dieses Gesetz abschaffen will. Es gäbe da viele andere, uralte Gesetze, die man zur Vereinfachung der justizialen Rechtssprechung abschaffen oder vereinfachen könnte. Aber vielleicht hat der Bundesrat derzeit nichts besseres zu tun... |
![]() | 12. Dezember 2010 Um die Sache mal "threadgetreu" vorerst sachlich und ohne den moralisch verwerflichen Aspekt zu betrachten... Unser Staat entmündigt uns doch schon seit langer Zeit in vielerlei Hinsichten. Warum ausgerechnet dieses Gesetz nun reformiert werden soll ist auch mir unklar, doch böse Zungen könnten dies wohl als "Berlusconi-Politik" definieren (Gesetzesänderung zur Legitimation und Legalisierung zwecks Verfolgung eigener, persönlicher Interessen Ich finde, wenn eine Lockerung oder Aufhebung dieses Gesetzes tatsächlich in Kraft treten sollte, wovon ich nicht ausgehe, dann sollte man - man möge mir die Ausdrucksweise verzeihen - auch jedem Bauern wieder gestatten seine eigene Ziege oder Kuh zu f**** und den Rauchern das Qualmen in öffentlichen Lokalen wieder zu gestatten, denn dies ist so gesehen nicht minder eine Entmündigung durch den Staat und ob ich nun eine Kuh durch Vergewaltigung zu Tode quäle oder einem Asthmatiker am anderen Tisch im Lokal meiner Qualmerei wegen zusehe wie er einen Asthmaanfall kriegt (ich bin übrigens selber Raucherin, befürworte auch die Aufhebung des Rauchverbotes aber bin ganz klar für entsprechende Rücksichtnahme gegenüber meiner Mitmenschen!) finde ich genauso egoistisch,rücksichtslos, Brechreiz hervorrufend und wider aller Menschlichkeit, wie bewusst ein Kind zu zeugen, das u.U. (!!!) sein ganzes Leben unter seiner Behinderung leiden muss! Man kennt den Risikofaktor, ihn dennoch bewusst einzugehen finde ich empörend, egoistisch und gehört verboten... btw, genauso das zumindest nicht reduzierte Rauchen während der Schwangerschaft! Entmündigung? Ganz klares JA, doch in dem Falle ja zum Schutz von Dritten und somit - zumindest für mich legitim!!! Ich betone dass auch ich als Mutter diese Gesetzesänderung moralisch total verwerflich finde und ob erwachsene Familienmitglieder oder nicht, Verwandte sollten Verwandte bleiben, sich zu Weihnachten um den Christbaum versammelt Lieder singen und nicht miteinander ins Bett hüpfen... doch wenn unser Staat sowas zulassen will, dann wären wohl so einige Gesetze prioritär eher zur Überholung fällig! Ein persönliches, ethisches "Buh" meinerseits an unsere Regierung! Verzeiht, wenn ich an der Stelle wieder mal kurz vom Thread abschweife, scheint chronisch zu sein bei mir @Garcia Nun wie gesagt, es hat einen Grund weshalb Inzest verboten ist. Ich weiss das es sowas bei den Maya,Inkas,und den alten Aegyptern gegeben haben soll. Aber keine dieser sogenannten Hochkulturen hat überlebt. Natürlich hat es einen berechtigten Grund weswegen Inzest verboten ist, steht wohl für die meisten moralisch-ethisch klar denkenden Mitschreiber und Leser hier ausser Frage, ABER... bleib mal da lieber beim Roman "Bibel" und nimm als Beispiel wie schon von Vorreitern erwähnt Adam und Eva, ansonsten befass Dich vor so einer banalen und Geschichtsstunde Ende! Und nun |















